FAQ zum Zertifikat
Was sind die Voraussetzungen für die Teilnahme am Zertifikat?
Für die Teilnahme am Zertifikat ist es lediglich erforderlich, dass Sie als Student*in an der Universität zu Köln immatrikuliert sind, ganz gleich, welcher Fakultät Sie angehören. Der Besuch der einzelnen Veranstaltungen kann allerdings von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Es können insb. rechtliche Vorkenntnisse oder eine technische Ausstattung (Computer etc.) erwartet werden. Auch kann es teilweise auch kapazitiven Gründen zu Zulassungsbeschränkungen kommen. Insb. garantiert die Forschungsstelle Ihnen keinen Platz in Seminaren oder Lehrveranstaltungen anderer Fakultäten.
Kann ich das Zertifikat auch nach dem ersten Staatsexamen absolvieren?
Solange Sie an der Universität zu Köln immatrikuliert sind, ja. Dies gilt auch für Promotionsstudierende.
Wann kann ich mit dem Programm beginnen?
Sie können jederzeit mit dem Programm beginnen, d.h. sowohl im Winter- als auch im Sommersemester und in jedem beliebigen Fachsemester. Allerdings wird empfohlen, mit dem Programm nicht schon im 1. Fachsemester zu beginnen, da für die meisten Veranstaltungen des Zertifikats Kenntnisse im deutschen Recht erforderlich sind. Ab dem 3. Fachsemester können Sie die Lehrveranstaltungen gut absolvieren.
Wie kann ich mich anmelden? Bekomme ich eine Bestätigungsmail?
Bitte schreiben Sie eine E-Mail an fs-rechtundethik@uni-koeln.de. Nennen Sie darin unbedingt Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer. Sie erhalten dann eine Bestätigungsmail. Beachten Sie bitte, dass die Anmeldung nur einmalig zu erfolgen hat und nicht zu jedem Semesterbeginn erneut vorgenommen werden muss. Zu den einzelnen Lehrveranstaltungen müssen Sie sich zusätzlich anmelden. Je nach Veranstaltung erfolgt die Anmeldung entweder via KLIPS oder über eine E-Mail an die Forschungsstelle unter der genannten Adresse.
Ist die Registrierung für das Zertifikatsprogramm verpflichtend?
Ja, für die Teilnahme am Programm ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Was soll ich tun, wenn ich mich zum Programm angemeldet habe, es aber nicht fortzuführen möchte?
Schreiben Sie in diesem Fall bitte eine Email an fs-rechtundethik@uni-koeln.de.
Was passiert, wenn ich mich für das Programm anmelde, ohne es abzuschließen?
Es wäre nett, wenn Sie uns dies per Email wissen lassen würden. Ansonsten gibt es keinerlei Konsequenzen, da die Anmeldung zum Programm lediglich administrativen Zwecken dient.
Wo kann ich mich für die Klausuren anmelden?
Für Klausuren in Veranstaltungen, die von der Forschungsstelle organisiert werden (Die Macht der Algorithmen, Legal Tech I) melden Sie sich bitte per E-Mail bei uns an. Für Klausuren der übrigen Veranstaltungen gelten die dort jeweils geltenden Bestimmungen.
Kann ich Klausuren auch an anderen Terminen als den vorgesehenen schreiben?
Nein, dies geht leider nicht. Da das Zertifikatsprogramm studienbegleitend angelegt ist, kann die Forschungsstelle mögliche Überschneidungen von Veranstaltungs- und/oder Klausurterminen mit solchen des Regelstudiums nicht ausschließen.
Kann ich mir Leistungsnachweise anrechnen lassen, die ich an einer deutschen Universität erworben habe?
Leistungsnachweise von anderen deutschen Universitäten werden grundsätzlich nicht angerechnet.
Kann ich das Programm auch schneller oder langsamer absolvieren?
Ja, Sie können Ihr Tempo selbst bestimmen. Die Absolvierung in vier Semestern ist lediglich eine Empfehlung.
Wie viele Semesterwochenstunden pro Semester muss ich die Lehrveranstaltungen des Zertifikats besuchen?
Es gibt weder eine Mindest- noch eine Höchstzahl. Allerdings wird empfohlen, jeweils 2 Lehrveranstaltungen pro Semester zu besuchen, da das Programm als Ergänzung zum normalen Studium des deutschen Rechts gedacht ist.
Schaffe ich es, das Programm neben dem regulären rechtswissenschaftlichen Studium zu absolvieren?
Da Sie das Programm sehr flexibel gestalten können, bestehen hier keine Bedenken von unserer Seite. So können Sie zum Beispiel auch nur eine einzige Veranstaltung pro Semester besuchen und das Programm auf 8 Semester strecken.
Allgemeine Aussagen sind hier jedoch schwierig und viel hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation, Arbeitsweise und Belastbarkeit ab. Hier liegt es an Ihnen, diese kritisch zu hinterfragen, was auch generell von Ihnen im rechtswissenschaftlichen Studium erwartet wird.
Wann erhalte ich das Zertifikat?
Das Zertifikat erhält auf Antrag, wer alle erforderlichen Leistungsnachweise erbracht hat.
Wie beantrage ich das Zertifikat, wenn ich alle Leistungen erbracht habe?
Die Ausstellung des Zertifikats ist von den Studierenden per Email unter Angabe des Namens, der Matrikelnummer und aller bestandenen Klausuren mit den jeweiligen Semestern der Belegung (aus Gründen der Kontrolle) zu beantragen. Planen Sie für die Beantragung Ihres Zertifikats bitte eine Bearbeitungszeit von bis zu 6 Wochen ein.
Können Lehrveranstaltungen des Zertifikats auch als weitere Leistungsnachweise gewertet werden?
Wenn Sie Lehrveranstaltungen, wie z.B. Seminare oder eine Schlüsselqualifikation, absolvieren, die etwa für den Schwerpunkt angerechnet werden, steht aus der Perspektive des Zertifikats einer Anrechnung nichts im Weg.
Was kann ich bei Problemen mit der Anmeldung in KLIPS tun?
Setzen Sie sich in diesem Fall bitte mit dem KLIPS-Büro in Verbindung. Wir können bei diesem Problem leider nicht weiterhelfen.
Muss ich mich für die Veranstaltungen im Rahmen des Programms bei KLIPS anmelden?
Für die Teilnahme an Veranstaltungen des Programms ist die zwingende Anmeldung zum jeweiligen Kurs in KLIPS notwendig. Soweit Ausnahmen bestehen, werden diese für einzelne Kurse gesondert bekannt gegeben.
Ist es auch möglich die Lehrveranstaltungen zu besuchen, ohne das Zertifikat ablegen zu wollen?
Ja, dies ist möglich.