Digitale Wirtschaft
Ein treibender Faktor der Digitalisierung sind neue, oft plattformbasierte Geschäftsmodelle. Unternehmen treten als Mittler zwischen verschiedene Interessengruppen (B2B, B2C, C2C) und können auf diese Weise in Märkte vordringen, ohne selbst über die betreffenden physischen Ressourcen zu verfügen. So betreibt Flixbus selbst keinen einzigen Bus, Airbnb besitzt keine Hotels, und Google News beschäftigt keine Journalisten. Dies erzeugt Wettbewerb und stellt traditionelle Geschäftsmodelle infrage. Daran ist nichts auszusetzen, solange chancengleicher Wettbewerb möglich ist. Allerdings unterliegen Plattformunternehmen oftmals geringerer Regulierung als die traditionellen Anbieter, was den Gesetzgeber vor die Aufgabe stellt, ein diskriminierungsfreies und zugleich innovationsfreundliches regulatorisches „level playing field“ Umfeld zu schaffen und wettbewerbswidrigen Vermachtungen entgegenzutreten. Hier sind, wenn keine Abhilfe durch Deregulierung möglich ist, besondere Kartell- und Regulierungsrecht gefordert.
Diese Plattformunternehmen erbringen oftmals Leistungen, ohne dafür eine monetäre Gegenleistung zu erbringen. Sie finanzieren sich indirekt über zweiseitige Geschäftsmodelle, oft über Werbung. Eine wichtige Ressource für die Optimierung der Dienste und für die Verbesserung der Treffsicherheit der Werbung sind Nutzerdaten. Dies wirft zahlreiche Fragen im Kontext des Verbraucherschutzrechts und Datenschutzrechts auf, berührt aber auch Fragen nach der Zuordnung von Datenrechten und nach dem Zugang zu Daten. Mit Blick auf die wachsende Bedeutung zu Daten ist hier zugleich ein Schnittfeld zur Industrie 4.0 markiert, für welche personenbezogene Daten wie Maschinendaten eine wichtige Rolle spielen. Hinzu kommen Zurechnungsfragen, welche dadurch aufgeworfen werden, dass mit diesen Daten „gefütterte“ Künstliche Intelligenzen zunehmend „Entscheidungen“ treffen, welche Wirtschaftsvorgänge, aber auch das Leben von Menschen beeinflussen.
Auch außerhalb der „Datenwirtschaft“ existiert kaum ein Rechtsgebiet, in dem durch die digitalen Geschäftsmodelle keine neuen Fragen aufgeworfen werden. So ermöglichen beispielweise digitale Crowdworking-Modelle wie Amazon Mechanical Turk eine globale Nachfrage nach Arbeitsdiensten und sprengen dadurch die Grenzen des nationalen Arbeitnehmerschutzes. Medienportale wie YouTube ermöglichen ungeahnte Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt im direkten Austausch zwischen Privatpersonen, stellen aber auch klassische, staatlicherseits leichter kontrollierbare Medien infrage. Auch dies ist grundsätzlich eine positive Entwicklung, die aber auch neue Herausforderungen mit sich bringt. Staat und Gesellschaft stehen hier vor der Aufgabe, sachgerechte Lösungen für eine Regulierung mit Augenmaß zu finden, die negativen Entwicklungen Einhalt gebieten, ohne über das Ziel hinauszuschießen und aus Angst vor dem Neuen und Unbekannten den Fortschritt zu behindern.